Das Honorar für meine Bemühungen rechne ich bei gesetzlich Versicherten in bar nach jeder Behandlung ab. Heilpraktikern ist eine Abrechung mit gesetzlichen Krankenkassen verwehrt. Es gibt jedoch Grundsatzurteile, die zur Zahlung der Heilpraktiker-Rechnung verpflichten.Als erste gesetzliche Krankenkasse erstattet die IKK Südwest ihren Mitgliedern 80% der Heilpraktiker-Rechnungen bis zu einem Betrag von 150 € im Jahr, der sich pro Kind erhöht. Laut Entscheidung des Bundesfinanzhofs können auf Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers hin homöopathische, anthroposophische oder phytotherapeutische Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden (Az.: VI ZR 27/13). Mit Privat- und Zusatzversicherten wird aus rechtlichen Gründen ein schriftlicher Behandlungsvertrag und eine Honorarvereinbarung geschlossen. Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung zum Einreichen. Bei Beamten ist in der Privatversicherung evtl. ein Beihilfe-Ersatz-Tarif inbegriffen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung bezüglich der Erstattung.